- ablehnen
- missbilligen; verurteilen; nicht für richtig halten; Anstoß nehmen (umgangssprachlich); von sich weisen; abblitzen lassen (umgangssprachlich); abfertigen (umgangssprachlich); wegweisen; eine Abfuhr erteilen; ausschlagen; zurückweisen; zurückschlagen; abweisen; zurücktreiben; in die Wüste schicken (umgangssprachlich); verschmähen; eine Absage erteilen; die kalte Schulter zeigen (umgangssprachlich); zurückstoßen; einen Korb geben (umgangssprachlich); verweigern; verwehren; versagen; abschlagen; es nicht über sich bringen (umgangssprachlich); abschmettern; es nicht übers Herz bringen (umgangssprachlich)
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ab|leh|nen ['aple:nən], lehnte ab, abgelehnt <tr.; hat:a) (etwas Angebotenes) nicht annehmen, nicht entgegennehmen /Ggs. annehmen/: ein Angebot, einen Vorschlag, eine Einladung, ein Geschenk ablehnen.b) einer Forderung o. Ä. nicht nachgeben, nicht genehmigen /Ggs. annehmen/: eine Forderung, einen Antrag ablehnen.c) nicht mögen, nicht gut, richtig, schön finden:er lehnt Popmusik ab; sie lehnen jede Gewalt gegen Menschen ab; so etwas lehne ich [ganz entschieden] ab; jmdn. ablehnen; <häufig im 1. Partizip> jmdm., einer Sache ablehnend gegenüberstehen; ablehnend reagieren.d) von sich weisen; nicht anerkennen:er lehnt jede Verantwortung für das Unglück ab; einen Richter als parteiisch ablehnen.e) sich weigern, etwas zu tun:ich lehne die Zahlung des Bußgeldes ab; sie lehnte es ab, an der Vorbereitung der Veranstaltung mitzuwirken.* * *
ạb||leh|nen 〈V. tr.; hat〉 zurückweisen, nicht annehmen, ausschlagen ● mit Dank, dankend \ablehnen; ein Angebot aus persönlichen Gründen \ablehnen; ein abgelehnter Asylbewerber* * *
ạb|leh|nen <sw. V.; hat:1. (Angebotenes) nicht annehmen:jmds. Einladung a.;ein Geschenk a.;er hat die Wahl abgelehnt.2. einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben:einen Antrag a.;die Zahlung von tausend Euro a.3. nicht gelten lassen, nicht gutheißen; missbilligen:jede Gewalt a.;die moderne Malerei a.;er lehnt seinen Schwiegersohn ab.4. [eigtl. = die Lehne (= Stütze) von etw. wegnehmen] als nicht in Betracht kommend zurückweisen:ich muss jede Verantwortung a.;jmdn. als Zeugen a.5. sich weigern, etw. zu tun; verweigern:die Ausführung eines Befehls a.;er lehnte es ab, einen mitzutrinken;eine ablehnende Antwort;sich ablehnend verhalten.* * *
ạb|leh|nen <sw. V.; hat [4: eigtl. = die Lehne (= Stütze) von etw. wegnehmen]: 1. (Angebotenes) nicht annehmen: jmds. Einladung a.; ein Geschenk a.; er hat die Wahl abgelehnt; er hätte aus Höflichkeit nicht a. dürfen (Loest, Pistole 251). 2. einer Forderung o. Ä. nicht stattgeben: einen Antrag a.; die Zahlung von tausend Mark a. 3. nicht gelten lassen, nicht gutheißen; missbilligen: ein Regime a.; die moderne Malerei a.; er lehnt seinen Schwiegersohn ab; Er lehne jede Gewalt ab, er billige sie nicht (Gregor-Dellin, Traumbuch 95). 4. als nicht in Betracht kommend zurückweisen: ich muss jede Verantwortung a.; jmdn. als Zeugen a.; Patienten, die aus Glaubensgründen Blutübertragungen ablehnen (Hackethal, Schneide 202). 5. sich weigern, etw. zu tun; verweigern: die Ausführung eines Befehls, die Behandlung eines Patienten a.; er lehnte es ab, einen mitzutrinken; sich ablehnend verhalten; ablehnend antworten. ∙ 6. abwehren, fern halten: ein Mittel ..., wodurch so manches Leiden gestillt, so manche Gefahr abgelehnt werden könnte (Goethe, Dichtung u. Wahrheit 8).
Universal-Lexikon. 2012.